AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 00:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e5cdf41c-0007-4dd0-84b9-6acc9e95b2e4/

Druckdienstleistungen

Notice-ID: e5cdf41c-0007-4dd0-84b9-6acc9e95b2e4 · Procedure-ID: d4e1c343-5025-4fe3-81cb-aec07ae9914f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Ludwigsburg, Ludwigsburg
Veröffentlicht
03.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79800000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rahmen-Maximum
0 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Ludwigsburg hat die Vergabe von Druckdienstleistungen für Abfallgebührenbescheide und Serienbriefe ausgeschrieben. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge lag bei 1.918.374 Druckseiten und 355.300 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre lag die geschätzte Abnahmemenge bei 7.673.496 Druckseiten und 1.421.200 Versandhüllen. Die Höchstabnahmemenge lag jährlich bei 2.302.049 Druckseiten und 426.360 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre lag die Höchstabnahmemenge bei 9.208.196 Druckseiten und 1.705.440 Versandhüllen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ricoh Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
23.02.2026
Zuschlagsentscheidung
12.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).