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Bereitstellung und Betrieb eines Zeitwirtschaftssystems in Form eines cloudbasierten Managed Service
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung eines cloudbasierten Zeitwirtschaftssystems als Managed Service mit einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren.
- Wesentliche Leistungen sind Systembereitstellung, Betrieb, Schnittstellenmanagement (Paisy, Primion, SAP HCM), Pflege und Support.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 2.100.000 EUR.
- Die Leistungserbringung im Regelbetrieb soll ab dem 01.06.2027 beginnen, Installations- und Integrationsleistungen ab dem 01.02.2027.
- Es handelt sich um ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call) mit einem EVB-IT Cloud Vertrag.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Zeitwirtschaft ist beim Auftraggeber derzeit durch „PAISY C/S“ der Fa. ADP realisiert. „PAISY“ umfasst dabei alle zu dokumentierenden und gesetzlich zu meldenden Zeitwerte eines Arbeitnehmers. Darüber hinaus beinhaltet sie die Bewertung von Arbeitszeiten mit Hilfe von mehreren hundert Zeitarten und Segmenten. Hierzu sind in „PAISY“ ca. 250 SWR-individuelle einwöchige, ca. 60 mehrwöchige Gleitschichtpläne und diverse Standardschichtpläne hinterlegt. Das System „primion“ liefert die Zeiten der Zeiterfassungsterminals von derzeit ca. 3.900 Mitarbeitern. Das System wurden in den 1990er Jahren beim Auftraggeber eingeführt und über die Zeit durch umfangreiche Softwareanpassungen immer wieder an den Bedarf angepasst und soweit möglich modernisiert. Aus heutiger Sicht erfüllen das System nicht mehr die Anforderungen an die aktuellen technischen Standards, Bedienbarkeit, Funktionalität und Barrierefreiheit und hat das Ende seiner Lebenszyklen erreicht. Der Auftraggeber hat aus diesen Gründen entschieden, ein modernes Zeitwirtschaftssystem neu einzuführen und den Betrieb von einem externen, entsprechend qualifizierten Dienstleister in Form eines cloudbasierten „Managed Service“ übernehmen zu lassen. Mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren wird beabsichtigt, die Bereitstellung und Betrieb eines modernen Zeitwirtschaftssystem in Form eines cloudbasierten Managed Service für den Auftraggeber gegen monatliches Entgelt zu beschaffen. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: • Bereitstellung und Betrieb eines modernen Zeitwirtschaftssystem in Form eines cloudbasierten Managed Service für eine Laufzeit von mindestens 4, optional bis zu 10 Jahren • Bereitstellung und Betrieb von Schnittstellen zu: oPaisy oPrimion (Zeiterfassungsterminals) operspektivisch SAP HCM •Pflege des angebotenen Zeitwirtschaftssystem über den gesamten Bereitstellungszeitraum •Erbringung von Unterstützungsleistungen entsprechend der vereinbarten SLAs über den gesamten Bereitstellungszeitraum durch fachlich
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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„Erweiterten Richtwertmethode“ Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(Angebotspreis gem. Dokument Formaler Teil final unter Kap. 4.3.4) Alle Angebote, die innerhalb Schwankungsbreite von 10 % liegen (im Bereich von Z-10% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit den höchsten Leistungspunkten den Zuschlag. nach WichtigkeitQualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt (§ 127 GWB, § 58 Abs. 2 VgV). Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: - A-Kriterien: A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. - B-Kriterien: B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. - I- Kriterien: I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wer-tungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die in der Angebotsphase 1 eingegangenen Angebote werden nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 gewertet. Dabei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(Angebotspreis gem. Dokument Formaler Teil final unter Kap. 4.3.4) Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei Bietern, die • ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben und • deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die höchsten Kennziffern Z erhalten haben und • bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird. Falls Leistungsbeschreibungen aufgrund der Verhandlungsrunde im Nachgang modifiziert werden müssen, werden diese an alle Unternehmen, die an der Verhandlungsrunde teilgenommen haben, versandt. Die Bieter werden in der Angebotsphase 2 zur Abgabe eines rekalkulierten Angebots aufgefordert. Die in der Angebotsphase 2 eingegangenen Angebote werden nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 gewertet. Dabei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(Angebotspreis gem. Dokument Formaler Teil final unter Kap. 4.3.4) . Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den zwei Bietern, die • ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben und • deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die beiden höchsten Kennziffern Z erhalten haben und • bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird. Die beiden verbliebenen Bieter werden in der Angebotsphase 3 zur Abgabe eines finalen Angebots („best and final offer“) aufgefordert. Die in der Angebotsphase 3 eingegangenen Angebote werden dann nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 gewertet. Dabei wird eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(Angebotspreis gem. Dokument Formaler Teil final unter Kap. 4.3.4) Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 10 % liegen (im Bereich von Z-10% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit den höchsten Leistungspunkten den Zuschlag. Der Auftraggeber behält sich vor, von der geplanten Vorgehensweise abzuweichen und bei Bedarf weitere Verhandlungen zu führen oder bereits nach der Verhandlungsrunde 1 den Zuschlag auf eines der Angebote zu erteilen. Über eine Änderung der Verfahrensweise werden die Bieter schriftlich informiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Dokument TLW_VHV_final (Teilnahmewettbewerb) unter Kapitel 3.5.3.1 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.100.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Alle Angebote ausgeschlossen
1 Veröffentlichung
- 25.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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