AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 23:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e613cebb-64ce-4885-b945-8447d582e682/

Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 0012 Abbruch BA 2

Notice-ID: e613cebb-64ce-4885-b945-8447d582e682 · Procedure-ID: 767ae3d7-9a3c-4697-89d0-2f9b8024aa43

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bayreuth - Hochbauamt, Bayreuth
Veröffentlicht
08.05.2026
Frist (Submission)
11.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45110000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abbruch Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth in drei Bauabschnitten. Der Leistungsumfang Abbrucharbeiten BA2 unterteilt sich als weiterführende Leistungen in Vorbereitende Arbeiten und Leistungen in den Freianlagen, sowie Abbrucharbeiten des Hochbaus. Das zur Verfügung stehende Baufeld/Sicherheitsbereich für die Abbrucharbeiten ist begrenzt, die angrenzenden Bestands- und Neubaugebäude sind während der Abbrucharbeiten in Nutzung. Das Abbruchkonzept ist entsprechend den beengten örtlichen Verhältnissen aufzustellen. Der Schutz und die Sicherheit der angrenzenden Gebäude und Verkehrsflächen/Fahrspuren muss zu jeder Zeit gewährleistet sein

Vertragslaufzeit

Beginn
14.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).