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Landeshauptstadt Schwerin - Verpflegung/Getränke für Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Werkstraße 209
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLandeshauptstadt Schwerin - Verpflegung/Getränke für Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Werkstraße 209🏆 Menü 2000 Catering Röttgers GmbH & Co. KG · Papenburg
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Menü 2000 Catering Röttgers GmbH & Co. KG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Verpflegung/Getränke für Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Werkstraße 209
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Aufgrund der Beantwortung der Bieterfrage und damit der Aktualisierung der Datei "Bieter_Wertungspreis" wird die Angebotsfrist verlängert. Die Angebotsfrist endet jetzt am 21.05.2025 um 10:30 Uhr.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Aufgrund der Beantwortung der Bieterfragen wird die Angebotsfrist verlängert. Die Angebotsfrist endet jetzt am 14.05.2025 um 09:00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
- ILO-Kernarbeitsnormen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Die Bieter geben sowohl Einzelpreise für die Verpflegung und Getränke (jeweils für Früh-stück, Mittag, Abendessen, Babynahrung sowie für Getränke: Wasser, Kaffee, Tee und Saft) pro Portion bzw. vorgegebener Menge, als auch Einzelpreise für die Anfahrtspau-schale je Lieferung und die Kosten für die Servicekraft je angefangene halbe Stunde an. Neben dem Einzelpreis ist auch die jeweilig anfallende Umsatzsteuer in Prozent von den Bietern je Position anzugeben. a) Jeder Einzelpreis für die Verpflegung / Getränke wird mit der jeweiligen Umsatzsteuer in Prozent und dem Faktor 150 (Ausnahme Tee: Faktor 300, Babynahrung: Faktor 15) multipliziert. Der Faktor entspricht einer durchschnittlichen Anzahl an Portionen am Tag und richtet sich dabei nach der durchschnittlichen Belegung der vergangenen 6 Mona-te (10/24-3/25). Die Preise werden in einer Zwischensumme zusammengefasst. Von dieser Zwischen-summe wird der mittlere Rabatt abgezogen. Der mittlere Rabatt ergibt sich aus der Summe der multiplizierten Prozentsätze (Rabatt je Staffel in Prozent x Gewichtung je Staffel in Prozent). Die Gewichtung der Staffeln pro ausgegebene Mittagessen im Monat beträgt: Bis 1.500 Portionen/Monat 20 % Bis 3.000 Portionen/Monat 30 % Bis 4.500 Portionen/Monat 30 % Bis 6.000 Portionen/Monat 20 % b) Der Preis für die Anfahrtspauschale ergibt sich aus dem Einzelpreis multipliziert mit der geltenden Umsatzsteuer in Prozent und dem Faktor 2. Letzterer entspricht 2 An-fahrten pro Tag. c) Der Preis für die Servicekraft ergibt sich aus dem Einzelpreis pro angefangene halbe Stunden multipliziert mit der geltenden Umsatzsteuer in Prozent und dem Faktor 8. Letzterer entspricht 8 halbe Stunden pro Tag. Die Zwischensumme der Verpflegungskosten (nach Abzug des mittleren Rabatts) wird mit dem ermittelten Preis für die Anfahrtspauschale und die Servicekraft addiert. Die Summe ergibt den Wertungspreis (P).
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Beantwortung des vorgegebenen Fragenkataloges 50 %Qualität
Für die Antworten auf die Fragen werden Punkte von 1 bis 6 vergeben, welche mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert werden (siehe Fragenkatalog). Die Punktzahlen der 5 Fragen (gewichtet) werden addiert und ergeben Wertungspunkte je Bieter.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 21.05.2025 Aufgrund der Beantwortung der Bieterfrage und damit der Aktualisierung der Datei "Bieter_Wertungspreis" wird die Angebotsfrist verlängert. Die Angebotsfrist endet jetzt am 21.05.2025 um 10:30 Uhr. · in TED EU + oev
- Frist 14.05.2025 Aufgrund der Beantwortung der Bieterfragen wird die Angebotsfrist verlängert. Die Angebotsfrist endet jetzt am 14.05.2025 um 09:00 Uhr. · in TED EU + oev
- Frist 08.05.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 34 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Menü 2000 Catering Röttgers GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 24.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 95 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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