AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e61abbc6-c095-4c99-9121-4b8de968348d) · Abgerufen am 16.09.2026 07:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e61abbc6-c095-4c99-9121-4b8de968348d/

26-0286 - Beschaffung Streusalz für den Winterdienst

Notice-ID: e61abbc6-c095-4c99-9121-4b8de968348d · Procedure-ID: 0dce3cdf-ed93-4c92-973c-b44a95fc0885

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Stammdaten

Auftraggeber
Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Wolfsburg
Veröffentlicht
04.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
34927100 — Transportmittel
Branche
Sonstiges
Zuschlagswert
276.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung Streusalz für die kommende Winterdienstsaison

Vertragslaufzeit

Periode
12 Wochen

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Deutscher Straßen-Dienst GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 04.09.2026 (12 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 14.09.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 19.09.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).