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Rahmenvertrag zur Lieferung und zum Einbau von Raddauerzählstellen sowie zum Betrieb einer webbasierten Auswerteplattform
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg
Angebote bis 02.07.2026, 09:00 Uhr (noch 24 Tage)
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Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Anschaffung eines einheitlichen Raddauerzählstellennetzes, um der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs gerecht zu werden und so die zukünftige Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten / Maßnahmen effektiver zu gestalten. Die Maßnahmen, die mit diesem Rahmenvertrag umgesetzt werden, umfassen die Lieferung und Installation von circa 20 Raddauerzählstellen einschließlich Bereitstellung und Betrieb einer webbasierten Auswerteplattform. Der Vertrag wird mit einem Auftragnehmer geschlossen, der die Leistungen gemäß dieser Leistungsbeschreibung ausführt. Die Einzelabrufe erfolgen bedarfsabhängig innerhalb der Vertragslaufzeit. Zum Leistungsumfang gehören: - Baustelleneinrichtung und -räumung, sowie Verkehrssicherung gemäß RSA - Lieferung der Zählgeräte gemäß den spezifischen Anforderungen an die Raddauerzählstellen (siehe Leistungsbeschreibung) - Einbau, Installation und Inbetriebnahme der Raddauerzählstelle einschließlich Probebetrieb und Nachweis der geforderten Zählqualität - Technische Dokumentation der Raddauerzählstellen (z.B. Bedienanleitungen, Bestandsdokumentation, Wartungsbericht) - Lieferung von Austauschmaterialien (insbesondere Batterien) für den Betrieb der Raddauerzählstellen - Wartung und Instandhaltung der Raddauerzählstellen - Einrichten und Betrieb einer einheitlichen Daten- und Auswerteplattform, einschließlich drahtloser Datenübertragung zwischen Raddauerzählstellen und Datenplattform sowie Lizenzen, Updates und Schnittstellenbereitstellung Die webbasierte Auswerteplattform ist bereits am Tag nach Zugang des Abrufs der ersten Raddauerzählstelle als Cloudleistung zur Verfügung zu stellen. Jede einzelne Raddauerzählstelle ist vom Auftragnehmer ab Abnahme zu warten und instand zu halten. Damit ergeben sich für den Einbau, die Auswerteplattform und die Wartung- und Instandhaltungsleistung unterschiedliche im vorliegenden Rahmenvertrag einschließlich der jeweiligen Anlagen näher geregelten Laufzeiten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gesucht wird ein Rahmenvertrag für die Lieferung, den Einbau und den Betrieb von Raddauerzählstellen inklusive einer webbasierten Auswerteplattform.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Brutto-Gesamtpreis 100 %Preis
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Für die Preiswertung werden die Bruttogesamtpreise inkl. Umsatzsteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die die Auftraggeberin direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Zu benennen sind mindestens 3 unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren, (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die nach Art und Umfang mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der jeweils angegebenen Referenz um einen Auftrag handeln muss, der bereits abgeschlossen ist oder die Leistungserbringung seit mindestens 36 Monaten erfolgt und die folgenden Elemente beinhaltet: Es wird hierbei zwischen sogenannten I. Mindestanforderungen (die von jeder einzelnen der angegebenen Referenzen zwingend zu erfüllen sind) und II. zusätzlichen Anforderungen unterschieden, (die kumulativ über die Gesamtheit der eingereichten Referenzen zu erfüllen sind). I. Mindestanforderungen für alle genannten Referenzen: -Lieferung und Einbau von Zählgeräten, deren Inbetriebnahme sowie Einrichtung und Bereitstellung einer Auswerteplattform entsprechend Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung -Detektionsqualität von mind. 95% auf Radwegen -Erfassung, Übertragung und Speicherung von Verkehrsdaten -Einsatz/Verbau unter verschiedenen Oberflächen (Asphalt, Pflaster, wassergebundene Decke) II. Zusätzliche Anforderungen, die kumulativ, über alle Referenzen hinweg mindestens einmal nachzuweisen sind: -Nachweis eines "Großprojektes" (mind. 10 verbaute Zählstellen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist) und Anzahl der verbauten Zählstellen -Erkennung und Unterscheidung von Fahrtrichtungen -Erfassung der Geschwindigkeit -Detektionsqualität von mind. 90% im Mischverkehr mit KFZ Anzugeben sind: Auftragsgegenstand/Name des Projekts, Leitungszeitraum, Auftragswert ca. (netto), Beschreibung des Inhalts der erbrachten wesentlichen Leistung, Auftraggeber; Ansprechpartner und Kontaktdaten des Auftraggebers (E-Mail und Telefonnummer); Angaben zu Mindestanforderungen gemäß Ziffer I und den kumulativ zu erfüllenden zusätzlichen Anforderungen gem. Ziffer II (Großprojekt, Erkennung u. Unterscheidung von Fahrtrichtungen, Geschwindigkeitserfassung Detektionsqualität im Mischverkehr mit KFZ, Angaben über das Vorliegen einer Referenzbescheinigung) (Formular 4.6) Das Einreichen von weiteren Referenzen führt nicht zu einer höheren Chance, den Auftrag zu erhalten. Sofern mehr als drei (3) Referenzen eingereicht werden, werden die besten 3 Referenzen zur Feststellung der Eignung herangezogen.
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Nachunternehmer-Anteil
1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Es sind Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (Formular 4.3 EU). 2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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