AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 21:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e6578c35-c310-4265-b0ea-a331b5e39665/

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz (LF20KatS) sowie Beladung.

Notice-ID: e6578c35-c310-4265-b0ea-a331b5e39665 · Procedure-ID: e6578c35-c310-4265-b0ea-a331b5e39665

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun
Veröffentlicht
10.09.2024
Frist (Submission)
11.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
420.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Vulkaneifel schreibt ein Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz (LF20KatS) sowie die Beladung aus. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet den Leistungsbereich Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz (LF20KatS)) und den Leistungsbereich Lieferung von Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz (LF20KatS).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fahrzeug LF20KatS

Geschätzter Wert
330.000 €

Los 2 — Beladung LF20KatS

Geschätzter Wert
90.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).