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Auftragsänderung 1: Sanierung des Theaterhauses "Uckermärkische Bühnen Schwedt" in 16303 Schwedt/Oder, Berliner Straße 46-48, Los 41 - Außengerüste
Stadt Schwedt/Oder · Schwedt/Oder · Brandenburg
Beschreibung
Maßnahme: Sanierung des Theaterhauses "Uckermärkische Bühnen Schwedt" in 16303 Schwedt/Oder, Berliner Straße 46-48 Los 41 - Außengerüste Eine Vor-Ort-Begehung wird empfohlen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Sanierung von Außengerüsten im Rahmen der "Uckermärkische Bühnen Schwedt".
- Die Maßnahme ist Teil einer größeren Sanierung des Theaterhauses.
- Eine Vor-Ort-Begehung wird dringend empfohlen.
- Es handelt sich um eine Auftragsänderung (cont-modif, can-modif).
Die Ausschreibung betrifft die Sanierung des Theaterhauses "Uckermärkische Bühnen Schwedt" mit Fokus auf Los 41 - Außengerüste.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 04.02.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis 100 %
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Skonto findet ebenfalls Berücksichtigung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 23.06.2026 Die auf den wasserseitigen Fasadenflächen befindlichen Rankgitter inkl. Bewuchs mussten gleichzeitig mit dem Errichten der Außengerüste auf dieser Seite zurückgebaut werden. Die Notwendigkeit ergab sich, nachdem Beschädigungen an den Befestigungen der Sandsteinfassade durch den Bewuchs festgestellt werden musste. Nach Prüfung der Fassadensituation am Gebäude durch den Statiker wurde eine Verankerung der Außengerüste an der Fassade untersagt. Demzufolge waren für die nunmehr freistehenden Außengerüste zusätzliche alternative Standsicherheitsmaßnahmen notwendig. Für den Baustellenaufzug ist ein eigenes Stützgerüst notwendig und für die Fassadengerüste diverse Ballastierungen. Nach Feinabstimmungen der Technologien für die Demontage und Neumontage der Glasfassaden mit den dafür beauftragten Firmen ergab sich die Notwendigkeit, für beide Firmen sogenannte Materialablagegerüste aufstellen zu lassen. Ein im Baugeschehen beschädigter Lauf eines Treppenturmes am Außengerüst musste ersetzt werden. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 85 Tage nach Fristende
Auftragnehmer XERVON GmbHZuschlagswert 178.919 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.590 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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