AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 22:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e68a9c6b-30e6-4eac-b33f-0b21d561400a/

Schulen, Multifunktionsgeräte - Lieferung & Service

Notice-ID: e68a9c6b-30e6-4eac-b33f-0b21d561400a · Procedure-ID: 4621785d-0883-4513-a460-02b9b1712edc

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle, Erfurt
Veröffentlicht
13.03.2026
Frist (Submission)
14.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50313200 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Implementierung zentraler Druck- und Kopiertechnik an bis zu 54 Schulen der Stadt Erfurt. Inkludiert sind der Kauf von bis zu 54 Multifunktionsgeräten sowie deren Lieferung, Installation und einem Servicevertrag (basierend auf einem Klickpreismodell) mit einer Laufzeit von bis zu maximal 6 Jahren und mit einem geschätzten monatlichen Druckvolumen aller Bezugsberechtigten von ca. 77.500 Seiten schwarz/weiß und 38.700 Seiten farbigen Druck über die gesamte Laufzeit inklusive der maximalen Multifunktionsgeräteanzahl.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
80 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).