AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 16:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e691e549-2fcf-488c-8738-8e4bf24b7f1b/

Rückbau ehem. Bahnhofsgebäude, Schadstoffsanierung Stellwerkgebäude

Notice-ID: e691e549-2fcf-488c-8738-8e4bf24b7f1b · Procedure-ID: bbb17160-c49f-4441-8d6f-dbcd6c09427f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Olpe, Olpe
Veröffentlicht
04.12.2024
Frist (Submission)
23.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vorbereitende Maßnahme zum -Neubau des Bürgerhauses Olpe- Hauptmassen: 1St. Allgemeine Baustelleneinrichtung 2.800qm Ausbau KMF-Matten in Trockenbauwänden / Verkleidungen 1.400qm Separierung von PCB-haltigen Wandanstrichen 4.200qm Sanierung von brandgeschädigten Wandputzen 6.600cbm Rückbau ehem. Bahnhofsgebäude 1.125cbm Rückbau einer Bahnunterführung 5.200cbm Lösen und Laden von Boden-/Bauschuttmaterial nach Entsiegelung 5.200cbm Transport und Aufmietung im Zwischenlager von Boden-/Bauschuttmaterial zur Zwischenlagerung 500t Entsorgung von Bodenmaterial, DK I 300t Entsorgung von Bodenmaterial, DK II 7.000t Entsorgung von Bauschuttgemisch, EBV RC-1 900t Entsorgung von Bauschuttgemisch, EBV RC-2

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
31.07.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).