AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 14:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e6a828b2-4f4e-4c09-a6d4-a1faab1f4355/

Errichtung der Außenanlagen für das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG

Notice-ID: e6a828b2-4f4e-4c09-a6d4-a1faab1f4355 · Procedure-ID: cec32590-894c-44cf-a652-a227606cc5bf

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Saarbrücken Netz AG, Saarbrücken
Veröffentlicht
16.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei dem Auftrag handelt sich um die Errichtung der Außenanlagen gemäß Leistungsverzeichnis für den Neubau des Verwaltungsgebäudes II der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG. Das noch zu errichtende Gebäude befindet sich unmittelbar in der Heuduckstraße in Saarbrücken und ist optimal über die Autobahnanschlussstelle "Malstatter Brücke" oder "Wilhelm-Heinrich-Brücke" erreichbar. Bei dem zu errichtenden Verwaltungsgebäude handelt es sich um ein 6-geschossiges Gebäude, dessen rückseitiger Anbau 1-geschossig mit ca. 4 m Gebäudehöhe ist. Im Erdgeschoss sind neben einem Foyer- und Empfangsbereich Räume für Besprechungen und Seminare vorgesehen. In den Obergeschossen befinden sich die Büros für insgesamt 180 Mitarbeiter.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kempf 3 GmbH
Vertragsabschluss
19.06.2024
Zuschlagsentscheidung
10.06.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).