AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 00:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e6adea1c-5e2e-4eaa-ab60-ead73a5daf65/

BvA_HLS_Lebenshilfe Amberg-Sulzbach e. V._Neubau einer SVE und einer FFS in Schwandorf

Notice-ID: e6adea1c-5e2e-4eaa-ab60-ead73a5daf65 · Procedure-ID: bce9c0e3-ac33-4a42-8313-bca22210980f

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Stammdaten

Auftraggeber
Lebenshilfe Amberg-Sulzbach e. V., Amberg
Veröffentlicht
03.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
135.699 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau für ein gemeinsam genutztes Gebäude folgender Einrichtungen: - Schulvorbereitende Einrichtung der Rupert-Egenberger-Schule Amberg - 2 Gruppen - Schulvorbereitende Einrichtung des Sonderpädagogischen Förderzentrums Schwandorf - 2 Gruppen - Privates Förderzentrum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung - 2 Gruppe - Interdisziplinären Frühförderstelle Bauherr ist der private Träger der Einrichtungen: Lebenshilfe Amberg-Sulzbach e. V. Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI. Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
28.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).