AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 21:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e6bc2915-a0ba-4472-b0c1-c2e155753e1b/

Schohe Haus: Sanierung, Umbau und Erweiterung zum „Haus Sulzbach“ in Sulzbach a. Main – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT

Notice-ID: e6bc2915-a0ba-4472-b0c1-c2e155753e1b · Procedure-ID: 70ea593c-3924-4d39-878a-19bf067cd8c5

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Sulzbach a. Main, Sulzbach a. Main
Veröffentlicht
19.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
110.820 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Markt Sulzbach a. Main plant im Zuge der Ortskernsanierung die Entwicklung eines örtlichen Zentrums der Begegnung, das „Haus Sulzbach“ und den „Sulzbachpark“.Es ist beabsichtigt das Schohe Haus, ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet 1920 und nahezu im vollständigem Originalzustand, zu sanieren und um einen Anbau zu erweitern mit der Idee, die Ortsbücherei / Bibliothek neu zu entwickeln. Der Gartenteil soll parkartig gestaltet werden. Zusammen mit der „Braunwarthsmühle“ als Gaststätte mit Versammlungssaal, soll hier ein örtliches Zentrum der Begegnung ausgebaut werden.

Vertragslaufzeit

Periode
915 Tage

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ingenieure Wüst GmbH
Vertragsabschluss
05.05.2025
Zuschlagsentscheidung
13.03.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).