a) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung wird durch die BGZ beim Bundesamt für Justiz für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen angefordert.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Ausschlusskriterium)
c) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 6 Monate alt). (Ausschlusskriterium)
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d) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 6 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt hat. (Ausschlusskriterium)
e) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Sofern im Internet veröffentlicht, Angabe der Internetquelle. (Ausschlusskriterium)
f) Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Mindestdeckungssummen von 2,5 Mio. € für Personenschäden und 2,5 Mio. € für sonstige Schäden sind im Auftragsfall vor Vertragsabschluss nachzuweisen. (Ausschlusskriterium)
g) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Auskunft, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist. (Ausschlusskriterium)
h) Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in dem der Ingenieur*in tätig ist, sowie durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens. (Ausschlusskriterium)
i) Referenzliste, mit bis zu 5 speziell mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen der letzten 6 Jahre, mit Angabe der erbrachten Leistungen, Leistungsbildern, Leistungsphasen und den jeweiligen Umfang der Maßnahmen gemäß Anlage 5. Mindestanforderung: Eine Referenz zur Erfüllung des Maßnahmenkatalogs gem. DGNB, Erfüllungsgrad silber oder gleichwertig in Bauprojekten. Als Beginn zählt der Planungsbeginn. Die LPH 5 (Ausführungsplanung) muss abgeschlossen sein. Ältere Projekte werden nicht gewertet. (gewertet)
j) Angaben über Mitarbeiterzahl (gesamt) und aufgegliedert nach Berufsgruppen und Qualifikation der letzten drei Jahre. (Ausschlusskriterium)