AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e74e5bc9-f1ae-4fce-ab34-8a1ca8281fe2) · Abgerufen am 27.09.2026 05:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e74e5bc9-f1ae-4fce-ab34-8a1ca8281fe2/

Designleistungen

Notice-ID: e74e5bc9-f1ae-4fce-ab34-8a1ca8281fe2 · Procedure-ID: 88e93492-00aa-4daf-b022-f1fcfeb0356a

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Hochschule Ingolstadt , Ingolstadt
Veröffentlicht
02.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79822500 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
280.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Technische Hochschule Ingolstadt sucht eine Designagentur für einen Rahmenvertrag für eine mehrjährige Zusammenarbeit. Neben fortlaufenden Designaufgaben in den Bereichen Digital, Web und Print planen wir noch 2024 ein Re-Design unserer Typo 3-basierten Website sowie voraussichtlich alle zwei Jahre größere Messeauftritte. Als forschungsstarke Hochschule mit Studiengängen in zukunftsorientierten Technologiebereichen freuen wir uns auf innovative Designkonzepte, die unsere studentische Zielgruppe ansprechen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.08.2024
Ende
14.08.2025
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
CDLX GmbH
Vertragsabschluss
19.08.2024
Zuschlagsentscheidung
05.08.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).