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Caritas - Projektsteuerung Erweiterung Don-Bosco-Schule + Neubau Therapiebad in Recke
Caritasverband Tecklenburger Land e.V. · Ibbenbüren · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
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Beschreibung
Ausschreibung von Projektsteuerungs- und Planungsleistungen für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Recke inkl. Neubau eines Therapiebads (hier: Los 1 - Leistungen der Projektsteuerung)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Projektsteuerungs- und Planungsleistungen für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule und den Neubau eines Therapiebad in Recke.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 30 %Kosten
Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
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Qualifikation des Projektteams 25 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der unter Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen genannten Erfahrungen/Kompetenzen (Unterkriterien) bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte anhand der Tabelle in Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.
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Schriftliches Konzept 25 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden in Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen aufgeführten Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 1.000 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/tabellarische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/tabellarischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. Zielstellung, Erwartungshorizont und Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
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Präsentation 20 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden die in Ziff. 2.3.4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen aufgeführten Aspekte der Präsentation von einer Jury des Auftraggebers bewertet. An der Präsentation müssen mindestens der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem vom Auftraggeber zu bestimmenden Ort statt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 20 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zum 01.01.2026 haben sich die Zuständigkeiten der Vergabekammern in NRW geändert. Im Laufe des Kalenderjahres 2026 kommt es zu weiteren Änderungen der Zuständigkeiten. Daher möchten wir für das betreffende Vergabeverfahren auf Folgendes hinweisen: • Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: Ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen: Ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 29.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 14.760 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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