AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 14:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e789a910-e16f-40c3-8dac-6ca6bc5f38fd/

Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Neue Mitte Ihrlerstein - Gasthaus Dorfmitte

Notice-ID: e789a910-e16f-40c3-8dac-6ca6bc5f38fd · Procedure-ID: b3ef50cc-a159-4bf5-a106-ef54bb3f9f29

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Ihrlerstein, Ihrlerstein
Veröffentlicht
20.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Ihrlerstein plant die Sanierung und den Ausbau eines bestehenden denkmalgeschützten Gasthauses in der Ortsmitte zu einem Gasthaus mit Saal, Biergarten und Dorfplatz im Rahmen der Städtebauförderung. Der neue Bürgersaal soll als Anbau neu errichtet werden. Er soll als Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft ebenso dienen, wie auch als zentraler Ort für Veranstaltungen und damit den Ortskern stärker beleben. Das denkmalgeschützte Gebäude soll einen Gast- und Nebenraum und Gästewohnungen beherbergen. Auf dem Grundstück sind Flächen für einen Biergarten mit Ausschank, einen Dorfplatz als Multifunktionsfläche einschließlich Parkplätze zu verorten.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Zuschlagsentscheidung
13.06.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).