AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18d216b1b39-277f141299b074be) · Abgerufen am 11.08.2026 05:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e78d18d8-7eb7-4a1c-86d9-8bd083273e57/

Rettungswagen, RTW - Typ C

Notice-ID: e78d18d8-7eb7-4a1c-86d9-8bd083273e57 · Procedure-ID: 76c4303a-1c33-4a1e-a10f-7eea6831fa03

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
04.03.2024
Frist (Submission)
19.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34114110 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Lieferung von zwei Stück, fabrikneuen, Rettungswagen, RTW - Typ C. Rettungswagen mit Koffersystem, RTW - Typ - C nach DIN 1789. Bestehend aus serienmäßigen Transporterfahrgestell (min. 5,5 t zul. g.G.) mit Normalfahrerhaus und RTW- Kofferaufbau. Radstand von ca. 3.700 mm Antrieb mit Dieselmotor, Leistung mind.: 140 kW (Freigegeben für die Verwendung von HVO-Kraftstoff nach EN 15940) Automatikgetriebe mit Getriebe- Vorwärmung, (Automatisierte Schaltgetriebe) Hinterachse mit Luftfederung Kofferaufbau nach DIN13500 Ausführung gemäß Lastenheft/Leistungsverzeichnis im Anhang.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
31.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14), Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).