Mindestanforderungen:
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen
Unternehmen nach § 46 (2) VgV;
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und 124 GWB vor;
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde, Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Bestätigungen, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, Bestätigung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden, Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten, Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen. Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die o. g. Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.