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Schwarzwald Tourismus GmbH - Vergabe von Agenturleistungen für die ganzjährige Marketingkampagne
Schwarzwald Tourismus GmbH · Freiburg · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 15.09.2026, 12:00 Uhr (noch 43 Tage)
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Agenturleistungen für die ganzjährige Marketingkampagne der STG. Die ausgewählte Agentur übernimmt die strategische, kreative sowie operative Gesamtverantwortung für die Konzeption, Weiterentwicklung und Umsetzung der Ganzjahreskampagne nach den Vorgaben der STG. Für die Ganzjahreskampagne für das Jahr 2027 steht seitens STG ein Budget von mindestens 150.000 EUR netto zur Verfügung. Hinzu kommen ggf. weitere Budgets von Partnern.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Agenturleistungen für eine ganzjährige Marketingkampagne.
- Gesamtverantwortung für Konzeption, Weiterentwicklung und Umsetzung der Kampagne.
- Mindestbudget von 150.000 EUR netto für 2027 vorgesehen.
- Bewerber müssen strategische, kreative und operative Fähigkeiten nachweisen.
Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Agenturleistungen für eine ganzjährige Marketingkampagne der Schwarzwald Tourismus GmbH.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Partnerintegration, Organisation und Personalkonzept 20 Pkt.Qualität
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
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Preis 10 Pkt.
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen Folgender Mindestumsatz ist vorzuweisen: Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 300.000,00 netto betragen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestanforderungen: Nachweis einer Referenz über die Konzeption, Steuerung und Umsetzung einer Erbringung einer ganzjährigen und, kanalübergreifenden Marketingkampagne für eine Destination-Management-Organisation (DMO). Die Marketingkampagne muss eine Vermarktung von mindestens zwei internationalen Quellmärkten zum Gegenstand haben. Die Marketingkampagne muss ein Budget von mindestens 150.000 EUR netto/Jahr aufweisen. Die DMO muss mehrere Gebietskörperschaften (mindestens 30 Gemeinden oder mindestens zwei Landkreise) unter einer gemeinsamen Dachmarke zusammenschließen. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt sein. Hinweis: Die Referenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten: - Referenzbezeichnung, - Auftraggeber, - Angaben zum Auftraggeber (DMO), insbesondere Anzahl der Gebietskörperschaften, - Gegenstand und Umfang der Leistung, insbesondere Konzeption, Steuerung und Umsetzung einer Erbringung einer ganzjährigen und kanalübergreifenden Marketingkampagne - Angaben zur Vermarktung auf zwei internationalen Quellmärkten, - Budget der Marketingkampagne in EUR netto/Jahr, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angaben zum Budgetumfang in EUR netto, - Angaben zur Partnerintegration, - Angaben zur Nutzung von KI-gestützten Komponenten im Rahmen der Leistungserbringung, - Angaben zur mehrsprachigen Ausrichtung der Kampagne, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen (Mindestreferenz und maximal zwei weitere Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen an die Mindestreferenz erfüllen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, bewertet. Hierzu sind die eingereichten Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Die Referenzen werden wie folgt bewertet (je Referenz max. 30 Punkte, insgesamt max. 90 Punkte möglich): (1) Kriterium "Partnerintegration" Im Rahmen des Referenzprojekts erfolgte eine Partnerintegration auf Seiten des Auftraggebers: 10 Punkte Im Rahmen des Referenzprojekts erfolgte keine Partnerintegration auf Seiten des Auftraggebers: 0 Punkte (2) Kriterium "KI" Im Rahmen des Referenzprojektes wurden KI-gestützte Komponenten für die Leistungserbringung genutzt: 10 Punkte Im Rahmen des Referenzprojektes wurden keine KI-gestützte Komponenten für die Leistungserbringung genutzt: 0 Punkte (3) Kriterium "Aktualität" Die Leistungserbringung erfolgte zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2024: 5 Punkte Die Leistungserbringung erfolgte vor dem 31. Dezember 2024: 0 Punkte (4) Kriterium "Mehrsprachige Kampagne" Im Rahmen des Referenzprojektes war die Kampagne auch mehrsprachig ausgerichtet: 5 Punkte Im Rahmen des Referenzprojektes war die Kampagne nicht mehrsprachig ausgerichtet: 0 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber ausgewählt, dessen Referenzen bei der Bewertung der Kriterien "Partnerintegration" und "KI", in Summe die höhere Punktzahl erhalten haben. Für den Fall, dass auch nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 43 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 15.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 288 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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