AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 07:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e80c5d7d-d52c-411c-b94c-fa69e4b8b0e0/

Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 12)

Notice-ID: e80c5d7d-d52c-411c-b94c-fa69e4b8b0e0 · Procedure-ID: c1793bed-8dd4-4d0a-961f-8274d7d4616d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Waiblingen
Veröffentlicht
04.10.2025
Frist (Submission)
18.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 372: Murrhardt – Grab – Großerlach – Mainhardt Linie 373: Murrhardt – Klingen – Sechselberg – Mettelberg – Murrhardt Linie 374: Murrhardt – Hinterbüchelberg – Waltersberg – Murrhardt Linie 377: Murrhardt – Mannenweiler – Grab – Großerlach Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Es ist zu beachten, dass es auf Grund der Inbetriebnahme des Infrastrukturprojektes Stuttgart 21 zu verschiedenen Fahrplanzuständen im Regionalzugverkehr kommt. Dadurch ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten des Regionalzugverkehrs in Murrhardt. In Folge muss auch für die im Linienbündel RMK12 enthaltenen Linien eine Unterscheidung in zwei verschiedene Zustände festgelegt werden. Der Zustand 1 umfasst den Zeitraum ab 01.08.2026 bis voraus-sichtlich 12.12.2026. Der zweite Zustand beginnt voraussichtlich ab 13.12.2026 (Teilinbetriebnahme S21) bis Laufzeitende des Bündels RMK12. Die Fahrpläne des Bündels RMK12 sind bei Zustandswechsel noch einmal auf Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu prüfen und ggf. in Absprache mit dem Auftraggeber anzupassen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2034

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).