AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYAYTW7SJN6B/documents) · Abgerufen am 23.10.2026 23:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e8103afb-5710-49dc-9b63-dfee3552eb19/

Erfahrungsaustausch zu Vergrämungsmaßnahmen (Los 1) und Planung von koordinierten Vergrämungsabschüssen (Los 2) für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee

Notice-ID: e8103afb-5710-49dc-9b63-dfee3552eb19 · Procedure-ID: 15310dd2-50c4-4434-a3ad-7422949e80c0

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
03.09.2026
Frist (Submission)
26.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75131000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Recherchearbeit mit anschließender Evaluation von Erfahrungen mit örtlichen und zeitlich befristeten Vergrämungsmaßnahmen gegen Kormorane in der Bodenseeregion sowie in anderen Regionen Europas. Anschließend sollen Konzepte für besonders gefährdete Teilpopulationen gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion entwickelt werden. Dazu sind - aufbauend auf den Ergebnissen von Arbeitspaket 3a1, welches die Zeiten und Orte mit erhöhter Kormoranprädation im Bodenseegebiet ermittelt - mögliche Vergrämungsmaßnahmen für Kormorane an Fließgewässern zu recherchieren und im Hinblick auf ihre Eignung in Bezug auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu bewerten und zu konzeptionieren. Dabei sollen bestimmte Fischpopulationen der Fokus-Fischarten (z.B. Äschenpopulationen von europäischer bzw. gesamtschweizerischer Bedeutung) prioritär behandelt werden. Zusätzlich sollen in bestimmten Teilen des Sees und des Einzugsgebiets (z.B. Konstanzer Trichter, Seerhein), an welchen die Kormoranprädation erhebliche Schäden an geschützten / gefährdeten Fischarten verursacht, Maßnahmen-Konzepte ausgearbeitet werden, wie der Fischartenschutz durch gezielte Vergrämungsmaßnahmen verbessert werden kann. — Vergrämungsabschüsse von Kormoranen im Winterhalbjahr sind in den Ländern und Kantonen rund um den See unter Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen prinzipiell zulässig. Diese erfolgen nach bisherigem Kenntnisstand anlassbezogen und unkoordiniert. Der daraus resultierende Effekt zur Reduktion von Kormoranfraß ist deshalb fraglich, insbesondere auf die Fokusfischarten des Interreg-Projektes. Demgegenüber könnten von unkoordinierten Vergrämungsabschüssen Störungen von Schutzgütern, wie z.B. rastenden Wasservogelarten, ausgehen. Durch eine bodensee-weit koordinierte Vergrämung von Kormoranen soll diese Situation verbessert werden. Dazu bedarf es einer Recherche zum Ist-Zustand mit anschließender Konzeptionierung einer Koordination von Vergrämungsabschüssen in der Bodenseeregion. Ziel ist die Optimierung der Reduktion von Kormoranprädation auf gefährdete Fischarten, insbesondere der Fokusfischarten, vom Herbst bis ins Frühjahr. Diese soll in den verschiedenen Anrainerländern am Bodensee durch Vernetzung der Akteure und Koordination aller Vergrämungsabschüsse erreicht werden.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
10.11.2026
Ende
30.11.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).