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Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Sanierung der Gebäudeteile A u. B der Christian Albinus Oberschule Weyhausen - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4-6)
Samtgemeinde Boldecker Land · Weyhausen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBekanntmachung über Auftragsvergabe: Sanierung der Gebäudeteile A u. B der Christian Albinus Oberschule Weyhausen - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4-6)🏆 PIH Beratende Ingenieure Wischhof & Partner PartGmbB · Braunschweig
- PIH Beratende Ingenieure Wischhof & Partner PartGmbB · Braunschweig
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Samtgemeinde Boldecker Land plant die Sanierung der Gebäudeteile A und B der Christian Albinus Oberschule in Weyhausen. Dazu sind die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 4-6, LPH 1-9 zu erbringen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität des Projektteams 40 %Qualität
1.1 Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit ihren fachlichen Aufgaben und ihren besonderen Kenntnissen. Darstellung über Projektorganigramm. Bewertete Aspekte: Vollständige Vorstellung des Projektteams im Projektorganigramm, Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams, Besondere Kenntnisse des Projektteams in Bezug auf das konkrete Vorhaben, Erfahrungen und Fachkenntnisse, Vorstellung vergleichbarer persönlicher Referenzprojekte 1.2 Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams. Bewertete Aspekte: Darstellung von Koordination, Verfügbarkeit und örtlichen Präsenz in Bezug auf das vorliegende Projekt.
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Darstellung der Arbeitsweise und Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 20 %Qualität
2.1 Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten. Bewertete Aspekte: Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Grundverständnis/Leitbild des Büros zur Rolle/Aufgabe innerhalb des Projekts, konkrete Projektbeispiele.
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Projekteinschätzung und Herangehensweise 20 %Qualität
3.1 Überlegungen zur Nachhaltigkeit; Möglichkeiten der integralen Nachhaltigkeit bei Umsetzung des Bauvorhabens. Bewertete Aspekte: Darlegung integralen Planens (bezogen auf die Bereiche: Technik, Material, Konzept und Nutzung) zur Sicherstellung zeitgemäßer Nachhaltigkeit des zu vergebenden Projektes unter Darlegung der Erfahrungen bei Referenzprojekten.
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Vergütung/Honorar 20 %Kosten
Vergütung, Honorar (auf alle Leistungen) Vollständigkeit, Höhe , Angemessenheit Günstigstes Angebot = 5 Pkte. Das günstigste Angebot x 1,5; dazwischen lineare Interpolation
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB. R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 212.237 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 143 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PIH Beratende Ingenieure Wischhof & Partner PartGmbB1 Veröffentlichung
- 25.07.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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