AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fäkalschlammtransport 2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, Gera
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- Frist (Submission)
- 22.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90513600 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 292.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Auftragnehmer führt im Jahr 2027 die Leerung von Kleinkläranlagen und abflusslosenGruben für den Auftraggeber durch und transportiert den anfallenden Fäkalschlamm sowie das anfallende Schmutzwasser zur Kläranlage in Gera oder Weida. Bei den zu entleerendenKleinkläranlagen handelt es sich sowohl um voll- als auch teilbiologische und mechanische Kleinkläranlagen.Die Dienstleistung umfasst die turnusmäßige Fäkalschlammabfuhr von ca. 3.000 Kleinkläranlagen (mit insgesamt ca. 5.000 m³) in den Monaten März bis einschließlich November, sowie die außerplanmäßige Fäkalschlammabfuhr (unregelmäßige Abfuhr nach Abforderung) von ca. 500 (mit insgesamt ca. 1.100 m³) Kleinkläranlagen in den Monaten Januar bis Dezember. Ebenso erfolgt die Abfuhr des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben. Die Anzahl der zu entsorgenden Kleinkläranlagen stellt eine ungefähre Größe dar, die abhängig von der Entwicklung im Verbandsgebiet ist. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Änderungen führen nicht zu Preisänderungen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Thueringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.