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Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) GemS Eilsleben
Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle · Oschersleben (Bode) · Sachsen-Anhalt
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Beschreibung
Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) Gemeinschaftsschule Eilsleben
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung der Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) für die Gemeinschaftsschule Eilsleben durch den Landkreis Börde.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Angebotspreis
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Wertungskriterium 30 %Qualität
Reinigungsstunden
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Wertungskriterium 20 %Qualität
Stundenverrechnungssatz
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Preis 100 %
alleiniges Zuschlagskriterium
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorgelegt werden muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: - Besichtigungsbescheinigung - Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsenanhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt denVergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 14.04.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 14.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 04.03.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Perfekta Dienstleistungen & Gebäudereinigungs GmbH · RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.297 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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