AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
A 17 Fahrbahnerneuerung Dresden-Südvorstadt bis Heidenau Los 1: BOL/BÜ; Los 2: SiGeKo
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- Frist (Submission)
- 12.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71520000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 947.982 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
- Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 8-9 - Besondere Leistungen (Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, örtliche Bauüberwachung, besondere Leistungen der Bauoberleitung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Leistungen der örtlichen Bauüberwachung Betriebsform 4, Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen) - Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 8-9 - Besondere Leistungen (örtliche Bauüberwachung, weitere Leistungen bei der Überwachung von Ingenieurbauwerken, Bauoberleitung Ingenieurbauwerke)" — - Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Ausführung der A17 FBE Dresden-Südvorstadt - Heidenau
Lose
2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — BOL/BÜ/Objektbetreuung (gem. §§ 45 ff. HOAI 2021)
- Geschätzter Wert
- 915.532 €
Los 2 — Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß BaustellV
- Geschätzter Wert
- 32.450 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 18.12.2032
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 70 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.