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Technische Beratungsleistungen für ein europaweites ÖPP-Vergabeverfahren sowie zur Begleitung der Planungs- und Bauphase
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Angebote bis 16.09.2026, 12:00 Uhr (noch 20 Tage)
Beschreibung
Die Gebäude des Justizzentrums in Siegen sind dringend sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den aktuellen Nutzungsanforderungen der Justiz in Siegen. Der Bedarfsplan berücksichtigt folgende Ortsbehörden: Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Arbeitsgericht und den ambulanten sozialen Dienst. Der genehmigte Raumbedarfsplan umfasst ca. 10.505 m² Nutzfläche. Durch die Justiz wurde im Jahr 2025 eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung entsprechend dem Verfahrensleitfaden „Mietausgabenbudgetierung für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes Nord-rhein-Westfalen" (MAB-Leitfaden) sowie dem Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (WB-Leitfaden) durchgeführt. Auf der Basis des durchgeführten MAB-Prozesses wurde Ende 2025 die Entscheidung zur Realisierung des Neubaus zur Neuunterbringung des Justizzentrums (JZ) Siegen als ÖPP-Mietmodell getroffen. Das OLG Hamm wird dabei als Auftraggeber für das ÖPP-Projekt auftreten und durch das Ministerium der Justiz NRW (JM) begleitet. Das ÖPP-Mietmodell sieht vor, dass der private Investor als Eigentümer das Grundstück beschafft und bereitstellt, die Immobilie plant, baut und betreibt. Nach Vertragsende bleibt das Objekt beim Investor. Die öffentliche Hand nutzt das Objekt langfristig - ähnlich wie ein Mieter. Für die Organisation der Vergabe der ÖPP-Leistung „JZ Siegen“ möchte sich der AG ein externes Team für die Verfahrensbegleitung zusammenstellen. Im ersten Schritt wurde die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (“PD“) für Projektmanagementleistungen beauftragt. Im zweiten Schritt soll dieses Team neben der PD für die grundsätzliche Verfahrenssteuerung um einen technischen sowie einen juristischen Verfahrensbegleiter für die Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Ausschreibung und Vergabe der ÖPP-Leistung erweitert werden. Dabei steht die Phase in unmittelbarer Abhängigkeit zur Phase 1.A und 1.B
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Technische Beratungsleistungen für ein ÖPP-Vergabeverfahren und Baucontrolling für das Justizzentrum Siegen.
- Das Projekt umfasst die Planung, den Bau und Betrieb einer Immobilie mit ca. 10.505 m² Nutzfläche im ÖPP-Mietmodell.
- Der Bieter wird als Nachunternehmer der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH eingebunden.
- Die Beauftragung erfolgt phasenweise, beginnend mit der Verfahrensbegleitung und fortgesetzt mit dem Baucontrolling.
- Umfangreiche technische Expertise im Vergaberecht und Bauwesen ist erforderlich.
Gesucht wird ein technischer Berater zur Begleitung eines europaweiten ÖPP-Vergabeverfahrens für den Neubau des Justizzentrums Siegen sowie zur Baucontrolling-Phase.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtangebotspreis (netto) 40 %Preis
Vgl. Bewertungsmatrix (Anlage TVB Nr. 7).
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Projektteam- und Personaleinsatzkonzept 40 %Qualität
Vgl. Bewertungsmatrix (Anlage TVB Nr. 7).
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Ausführungskonzept zum Leistungsgegenstand 20 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber hat das Formular in Ziffer 3.1 der TVB-Nr. 2 (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) auszufüllen. Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssumme je Schadensereignis aufweisen: • mind. 1.000.000,00 (eine Millionen) EUR für Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall) Diese Deckungssumme muss in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat das Formular in Ziffer 1 der TVB-Nr. 2 (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) auszufüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat das Formular in Ziffer 2.1 der TVB-Nr. 2 (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) auszufüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat das Formular in Ziffer 2.2 der TVB-Nr. 2 (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) auszufüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat das Formular in Ziffer 4.1 der TVB-Nr. 2 (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) auszufüllen. Mindeststandard: Eine durchschnittliche Mitarbeitendenanzahl von mind. 6 Festangestellten (VZÄ); davon mind. 3 Projektleiter (mit einem Ausbildungshintergrund Architekt, TGA-Ingenieur, Bauingenieur oder vergleichbar ab einer Berufserfahrung von 5 Jahren) pro Jahr.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bewerber hat das Formular in Ziffer 3.2 der TVB-Nr. 2 (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) auszufüllen. Mindeststandard: Der durchschnittliche Gesamtumsatz im ausgeschriebenen Leistungsgegenstand muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025) mindestens 1 Mio. EUR netto p.a. betragen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber hat die Formblätter in Ziffer 4.2 der TVB-Nr. 2 (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) auszufüllen. Mindestanforderungen: Mindestens drei (3) Projektreferenzen über die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbaren Leistungen im Bereich mindestens eine (1) ÖPP-Verfahrensbegleitung und ansonsten mindestens weitere ÖPP/TU Referenzen (Verwaltungsbau oder vergleichbare Gebäudekomplexität) mit einem Investitionsvolumen von mindestens 20 Mio. Euro (KG 200-700), die in den letzten 10 Jahren (d.h. ab dem 01.06.2015) umgesetzt worden sind (Referenz befindet sich in der Bauphase oder die Bauphase ist abgeschlossen).
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bewerber hat das Formular in Ziffer 4.3.1 der TVB-Nr. 2 (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) auszufüllen. Mindestanforderung: Die für die Leistungsstufen 1.A und 1.B (ÖPP – Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens) vorgesehene Projektleitung folgende Anforderungen muss folgende Anforderungen erfüllen: *abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung oder eines vergleichbaren Studiengangs; *mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter:in oder stellvertretender Projektleiter:in im ausgeschriebenen Leistungsbereich; *hiervon Erfahrung als Projektleiter:in oder stellvertretender Projektleiter:in in mindestens einem ÖPP-Projekt.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bewerber hat das Formular in Ziffer 4.3.2 der TVB-Nr. 2 (Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung) auszufüllen. Mindestanforderung: Die Mitglieder des vorgesehenen Projektteams haben jeweils folgende Anforderungen zu erfüllen: * abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung oder eines vergleichbaren Studiengangs. *Erfahrungen in den nachfolgenden Bereichen: Justizbau oder Sicherheitsbau und ÖPP-/TU-Controlling verfügt (je Projektteammitglied mindestens 1 Projekt in den letzten 10 Jahren). Die erforderlichen Erfahrungen können dabei durch unterschiedliche Mitglieder des Projektteams nachgewiesen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise anzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.616 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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