AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für umfassende technische Dienstleistungen bei Volucap
Stammdaten
- Auftraggeber
- Volucap GmbH, Potsdam
- Veröffentlicht
- 15.03.2025
- Frist (Submission)
- 12.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72500000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 500.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Wir suchen ein qualifiziertes Unternehmen mit umfassender Erfahrung in IT-Infrastruktur, Software- und Hardwarewartung sowie Systemintegration, das als Servicedienstleister für Volucap im Rahmen eines langfristigen Rahmenvertrags tätig wird. Der Fokus liegt auf der regelmäßigen Wartung, Aktualisierung und Optimierung der IT- und Hardwaresysteme unseres volumetrischen Studios, um eine hohe Betriebssicherheit und Performance zu gewährleisten. Dazu gehören die kontinuierliche Systemüberwachung, Fehlerbehebungen sowie die Integration neuer Software- und Hardwarelösungen zur Weiterentwicklung unserer technischen Infrastruktur. Nachgelagert umfasst der Leistungsumfang auch den Bau neuer Hardware-Komponenten und das Design spezifischer Kamerarigs. Ziel ist es, den reibungslosen Betrieb unserer hochspezialisierten volumetrischen Plattform langfristig sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Der Rahmenvertrag läuft bis zum 31.08.2025 mit der Option auf Verlängerung, sodass die maximale Gesamtlaufzeit 48 Monate ab Zuschlagserteilung beträgt.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 1 Jahr
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.