AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=873527) · Abgerufen am 17.08.2026 22:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e8a7c2e4-2a02-4e47-bad9-0dbb58a9cded/

Neubau Rettungswache Olvenstedt und Neubau Wohngruppe Olvenstedt, Birkenallee 41/43, 39130 Magdeburg - Los 4.02 - Lufttechnische Anlagen

Notice-ID: e8a7c2e4-2a02-4e47-bad9-0dbb58a9cded · Procedure-ID: 8ce13898-987a-4c21-8c19-900d9155b686

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Magdeburg
Veröffentlicht
06.07.2026
Frist (Submission)
11.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt am Standort Klinikum Olvenstedt den Neubau einer Rettungswache. Vorgesehen ist ein eingeschossiges Gebäude, ohne Unterkellerung. wesentliche Leistungen: Lüftungsinstallation − Lüftungskanal 248 m² − Deckenlüftungsgeräte 5 Stk. − Kleinraumventilator 6 Stk. − Lüftungsrohr 262 m Klimaanlagen − Außengeräte 3 Stk. − Innengeräte 19 Stk.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
04.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).