AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 14:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e8b4651f-511c-464e-801f-2d4a37620579/

Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting

Notice-ID: e8b4651f-511c-464e-801f-2d4a37620579 · Procedure-ID: e769aa78-5013-4db9-a6c6-aa7e3665055e

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Altötting, Altötting
Veröffentlicht
17.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60172000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Der Landkreis Altötting (im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt) ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 zur Pestalozzischule –Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting sowie Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 2 zur Außenstelle der Pestalozzischule in Burghausen. Die Schulstandorte befinden sich in: - Sebastiansplatz 4, 84524 Neuötting und Möhrenbachstr. 55, 57, 84524 Neuötting - Mozartstr. 8, 84489 Burghausen (Hans-Kammerer-Grundschule)

Lose

10 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).