Die IKK Brandenburg und Berlin überprüft die Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien gemäß § 122 GWB: - die Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (§ 122 (2), Ziffer 1.GWB) - die wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 122 (2), Ziffer 2. GWB) - die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 (2), Ziffer 3. GWB) Mit folgenden einzureichenden Erklärungen/Unterlagen weist der Bieter die Eignung nach: - Anlage 3.1 Eigenerklärungen Eignung - Anlage 3.2 Eigenerklärung Russland-Sanktionen - Anlage 3.3 Eigenerklärung zur Scientology-Organisation - Referenzen-Darstellung - Kernteam-Darstellung Für die Referenzen- und Kernteam-Darstellung können insgesamt max. 360 Punkte erreicht werden. Diese setzen sich zusammen aus: - Bewertung der Referenzprojekte (max. 180 Punkte) - Bewertung der Teamaufstellung (max. 140 Punkte) - Bewertung der Qualitätssicherung in der Zusammenarbeit mit Kunden und Auftraggebern (max. 40 Punkte) Die detaillierten Prüfungskriterien sind den Teilnahmebedingungen der Stufe 1 (Anlage 5.1) zu entnehmen.