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EPC-Vertrag über Planungs- und Realisierungsleistungen für das Projekt Neubau einer Wasserstoff Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA H2) am Standort Bobbau
ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig · Sachsen
Vergabe-Ergebnis
FRIEDRICH VORWERK SE & Co. KG
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber plant den Neubau einer Wasserstoff Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA H2) inkl. der Ein- und Ausgangsleitungen. ONTRAS unterliegt dem EnWG, aus diesem Grund sind für die Errichtung der technologischen Anlagen die Regeln des DVGW anzuwenden. Technische Parameter - Neubau: Durchflussmedium: Wasserstoff nach G 260, 5. Gasfamilie, Gruppe D; Gesamtleistung der Anlage: 1.000.000 m3/h i. N; Auslegungsdruck: DP 100; Die GDRMA ist mit 3 Eingangsfiltern und optional erweiterbar auf einen 4. Filter auszustatten. Des Weiteren ist die Anlage mit 3 Regel- und Messschienen in DN 400 und optional auf 5 Schienen erweiterbar zu errichten. Für die Anlage ist eine Umhausung mittels Leichtbauhalle vorzusehen. Zugehörig zur Ausschreibung der GDRMA sind eine Eingangsleitung mit einer Länge von ca. 2,2 km (DN 800, DP 84) und 2 Ausgangsleitungen mit je ca. 150 m (DN 800 und DP 84) zu errichten. Für den Betrieb der GDRMA ist ebenso die erforderliche Infrastruktur zu erschaffen. Das sind u.a. Elektroenergieanlagen, Straßen und Entwässerung. Das Grundstück, auf dem die Anlage zu errichten ist, wird beigestellt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein EPC-Vertrag zur Errichtung der Anlage in 2 Stufen: 1. Stufe: Planungsphase (Front-End Engineering Design (FEED) und Projektmanagement; Beauftragung mit Vertragsschluss) und 2. Stufe: Realisierungsphase (Detail Engineering, Beschaffung, Errichtung, Inbetriebnahme einschließlich Projektmanagement; Optionsrecht zugunsten des Auftraggebers).
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Abwicklungskonzept 30 %Qualität
Erläuterungen, wie Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung praktisch umgesetzt wird (Herangehensweise, projektspezifische Besonderheiten und Risiken, Rahmenterminplan, Projektteam für Planungs- und Realisierungsphase, Kommunikation, Dokumentation, Grob-Betriebs-/Sicherheitskonzept)
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Wertungspreis (netto): Preis Realisierungsphase 30 %Kosten
Garantierter Maximalpreis für die Realisierungsphase
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Wertungspreis (netto): Preis Planungsphase 20 %Kosten
Pauschalfestpreis für die Planungsphase
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Qualifikation Projektleiter 15 %Qualität
Erläuterungen/Darstellungen zu Berufserfahrung und vergleichbarer persönlicher Referenzen für Gesamtprojektleiter, Projektleiter Planung, Projektleiter Planung EMSR und Projektleiter Bau
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GU-Zuschlag 5 %Kosten
Wertung des GU-Zuschlags
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 238 Tage nach Fristende
Auftragnehmer FRIEDRICH VORWERK SE & Co. KG1 Veröffentlichung
- 10.10.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.226 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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