AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bc5f6b088-4a489dfab73e6840&) · Abgerufen am 06.08.2026 15:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e8fc53c4-f082-4d4c-bc7c-2bc4bb0bec10/

Gemeinde Krailling: Beschaffung von Löschfahrzeugen

Notice-ID: e8fc53c4-f082-4d4c-bc7c-2bc4bb0bec10 · Procedure-ID: 3e91f6df-5d73-49c3-9676-77b6775a7727

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Krailling, Krailling
Veröffentlicht
16.01.2026
Frist (Submission)
13.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Krailling beabsichtigt die Beschaffung von zwei (2) neuen Einsatzfahrzeugen für ihre Freiwillige Feuerwehr. Die Feuerwehrfahrzeuge werden in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) 1 Stk. Tanklöschfahrzeug (TLF) 4000 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau), Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt und separat gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten "AELP_Krailing_FwFzge".

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).