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Rahmenvereinbarung Satellitenkommunikation
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Beschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und Einrichtung von Satellitenkommunikationstechnik für die obersten, oberen und unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Niedersachsen. Zielsetzung ist, dass die Behörden über Sprachkanäle miteinander kommunizieren können, insbesondere bei Ausfall der terrestrischen Kommunikationskanäle wie Telefon und Internet. Die Rahmenvereinbarung wird geschlossen über - den Kauf von Hardware (Satellitenterminals, SIM-Karten), - Instandhaltungsleistungen, - die Montage und Installation, - die Bereitstellung von Zugängen zum Iridium-Satellitenkommunikationssystem und - optionaler Dienstleistungen zur Projektierung / Consulting, Projektleitung, Konfiguration und Installation, Einweisung.
Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
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❓ Bieterfragen
Beantwortung von Bieterfragen
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Verlängerung der Angebotsfrist und Bindefrist aufgrund ausstehender Beantwortung von Bieterfragen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung für Satellitenkommunikationstechnik zur Sprachkommunikation bei Ausfall terrestrischer Netze.
- Leistungsumfang beinhaltet Hardwarekauf, Instandhaltung, Montage, Installation und Zugangsbereitstellung zum Iridium-System.
- Optionale Dienstleistungen umfassen Projektierung, Consulting, Projektleitung, Konfiguration, Installation und Einweisung.
- Verfahrensart ist ein offenes Verfahren, Auftragsart sind Lieferungen.
Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für Satellitenkommunikationstechnik zur Sicherstellung der Sprachkommunikation für Katastrophenschutzbehörden in Niedersachsen, insbesondere bei Ausfall terrestrischer Netze.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Kreislaufwirtschaft
- Ethnische Gleichstellung
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Platzhalter für die interne Eignungsprüfung anhand der Dokumente gemäß Vergabeunterlage - Dieser Platzhalter wird lediglich für die interne Abwicklung der Eignungsprüfung verwendet. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien und Unterlagen. Die Art und das Kriterium sind irrelevant für die Eignungsprüfung in diesem Verfahren.
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Eintragung Handelsregister
Platzhalter für die interne Eignungsprüfung anhand der Dokumente gemäß Vergabeunterlagen - Dieser Platzhalter wird lediglich für die interne Abwicklung der Eignungsprüfung verwendet. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien und Unterlagen. Die Art und das Kriterium sind irrelevant für die Eignungsprüfung in diesem Verfahren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 27.04.2026 Beantwortung von Bieterfragen
- Frist 27.04.2026 Verlängerung der Angebotsfrist und Bindefrist aufgrund ausstehender Beantwortung von Bieterfragen. aktuell
- Frist 13.04.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 71 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) GESAT GmbH · MBS Operations1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 173 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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