AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMV6T/documents) · Abgerufen am 03.10.2026 22:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e916de8d-8bcb-4d06-8402-9f993a5c8688/

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe zur Entwicklung und Implementierung eines Tourismus-Dashboards für Baden-Württemberg

Notice-ID: e916de8d-8bcb-4d06-8402-9f993a5c8688 · Procedure-ID: 75b6500a-d128-4cb3-88a3-4e9fe819b6f5

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Stammdaten

Auftraggeber
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
27.09.2026
Frist (Submission)
27.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72212100 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) schreibt die Entwicklung und Implementierung einer landesweiten, modular aufgebauten Dashboard-Lösung zur zentralen Zusammenführung, Aufbereitung und Visualisierung touristischer Kennzahlen aus unterschiedlichen Datenquellen aus. Die TMBW erwartet die Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Inbetriebnahme einer produktiv nutzbaren Software-Lösung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).