AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 09:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e919b355-ea6a-495e-ae4d-eab243b12347/

Neubau eines Zwischenpumpwerkes sowie der Moselquerung zur Abwasserbeseitigung in Bernkastel-Kues, Los 2 - Planungsleistungen der Tragwerksplanung

Notice-ID: e919b355-ea6a-495e-ae4d-eab243b12347 · Procedure-ID: b5ad923e-0421-4ffe-bde5-b747b71e909d

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Bernkastel-Kues
Veröffentlicht
28.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
129.249 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Gestade 18 in 54470 Bernkastel-Kues, planen den Umbau der Zulaufbauwerke zur Kläranlage Bernkastel-Kues. Die gesamten bestehenden Abwasserbauwerke, das Schneckenpumpwerk sowie die Moselquerung wurden 1963/64 fertiggestellt und verlegt. Anfang des Jahres 2023 ließ die Auftraggeberin eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Sanierung und Ausbau der Zentralkläranlage erstellen, um die verbandsgemeindeeigenen Abwasserentsorgungsanlagen auf die zukünftigen Anforderungen der Abwasserreinigungstechnik und an die Klärschlammverwertung vorzubereiten und energieeffizienter zu gestalten. Die Auftraggeberin hat sich für die Sanierungsvariante 2 "Zwischenpumpwerk mit Druckleitungen mit Umkehrung Hausanschlüsse Wehler Pfad" entschieden. Die Bedarfsermittlung ist abgeschlossen. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Das Gesamtprojekt gliedert sich in drei Bestandteile: 1) Ersatz der in den 60er Jahren in offener Bauweise errichteten vorhandenen Moselquerung DN 250. Die Ausführung der Moselquerung soll in geschlossener Bauweise erfolgen, wobei im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein Mindestdurchmesser von DN 800 für die Vortriebsrohre ermittelt wurde. 2) Ersatz des auf der westlichen Moselseite liegenden bestehenden Schneckenhebewerks durch ein neues Zwischenpumpwerk. 3) Bau einer rd. 1.460 m langen Druckleitung ca. DN 150 (Einbautiefe 1,40 m) sowie eines rd. 520 m langen Freigefällekanal (Einbautiefe 1,50 - 2,20 m) zwischen dem neuen Pumpwerk und der Kläranlage im Bereich des Moselrandwegs "Wehler Pfad" (nicht Bestandteil der Tragwerksplanung). Die Leitung unter der Mosel wird mit einer Überdeckung von etwa 5 m unter dem Flussbett verlegt. Für den Rohrvortrieb der Moselquerung werden eine Start- und eine Zielgrube benötigt. In welche Richtung die Bohrung erfolgen wird, wird u.a. von dem Bodengutachten abhängen. Ggf. kann die Vortriebsmaschine aus der Grube des Zwischenpumpwerks starten bzw. in diese münden, wenn diese entsprechend dimensioniert wird. Die Bauwerke innerhalb der Gruben werden in Ortbetonbauweise oder aus Fertigteilen errichtet. Ob der Verbau der Gruben temporär oder dauerhaft realisiert oder zu einem Bauwerksbestandteil wird, wird derzeit geprüft. Abweichend von den Vorgaben der HOAI möchte die Auftraggeberin den Schacht- und die Baugrube der Grube des Zwischenpumpwerks sowie der Vortriebsgrube unabhängig von dem im Ergebnis realisierten Verbau als ein Objekt im honorartechnischen Sinne betrachten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
31.12.2032

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
22.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).