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DEEZ 2
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Hofheim am Taunus · Hessen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Hacon Ingenieurgesellschaft mbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Für den verbundweiten Austausch von Prognosedaten zwischen den im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen und zur Versorgung des Auskunftssystems existieren beim RMV bereits Bestandssysteme, die mit der Auftragsvergabe an die zusätzlichen Anforderungen erweitert werden sollen. Gegenstand der Beauftragungen sind unter anderem Anpassungen an zwei Systemen der Firma Hacon, sowie die Lizenzierung von Zusatzfunktionalitäten von Bestandssystemen. Die beiden betroffenen Systeme sind die verbundweite Datendrehscheibe, einer Softwarekomponente die Prognosedaten entgegennimmt und verteilt und HAFAS.info (ehemals Hafas Information Manager, HIM), diese Software verteilt Verkehrshinweise (beispielsweise textliche Informationen zu Störungen) an eine Reihe von internen und externen Hacon-Abnehmersystemen. Die Anpassungen werden zur Lieferung der bestehenden textuellen RMV Störungsinformationen an das Regionalcluster Süd, einer Instanz zur gebündelten Bereitstellung von Prognose- und Störungsinformationen, benötigt. Beziehungsweise zur Integration RMV-fremder Störungsinformationen in die RMV-Auskunftswelt (z.Z. vornehmlich DELFI-Auskunft).
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag an die Hacon Ingenieurgesellschaft mbH innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu vergeben, wenn kein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wurde (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB). § 135 GWB hat folgenden Wortlaut: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Hacon Ingenieurgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
- 21.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 364 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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