Vertrag geändert Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle
Geändert: Die Inbetriebnahme in mehreren Abschnitten stellt einen zusätzlichen Aufwand dar. Aufgrund der zeitlich angespannten Terminschiene im Rahmen der Inbet…

Neubau Gymnasium Herrsching - Technische Gebäudeausrüstung HLS

Landkreis Starnberg · Starnberg · Bayern

Beschreibung

Fachplanung für die Objektplanungsleistung Technische Gebäudeausrüstung HLS; Neubau eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching / Landkreis Starnberg; Zur Ausführung der Leistungsphasen 1-9 HOAI wird eine technische Gebäudeausrüstungsplanung (Heizung-Lüftung-Sanitär) benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise, umgesetzt werden. Im Rahmen des Projektes wurde entschieden die Schule mehreren Bereichen in Betrieb zu nehmen. Der vorliegende Nachtrag umfasst die zusätzlichen Leistungen im Rahmen des Inbetriebnahmemanagements.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Gesucht wird eine Fachplanung für die technische Gebäudeausrüstung (HLS) für den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthalle in Herrsching.

Die Leistung umfasst die Objektplanung der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI, inklusive Entwurfs-, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung. Besondere Berücksichtigung findet die Förderung als Forschungsvorhaben der DBU im Bereich klima- und ressourcenschonendes Bauen, insbesondere Holzbauweise.

Weitere Eignungskriterien: Zusätzliche Leistungen im Inbetriebnahmemanagement sind ebenfalls Teil des Auftrags.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vertragsänderung Sie sind hier

    Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände

    3 Veröffentlichungen

    • 17.10.2025 Die Inbetriebnahme in mehreren Abschnitten stellt einen zusätzlichen Aufwand dar. Aufgrund der zeitlich angespannten Terminschiene im Rahmen der Inbetriebnahme des Bereichs 1 ist eine stringentes Management der Inbetriebnahme der technischen Gewerke erforderlich. Der Anspruch dem Grunde nach einvernehmlich im Rahmen des Mediationsverfahrens zwischen AN und AG abgestimmt. Anstatt der vollen Inbetriebnahme der Schule und dementsprechend eines kompletten Inbetriebnahmemanagements wird die Inbetriebnahme nun aufgeteilt, was zusätzliche Leistungen erfordert und das Inbetriebnahmemanagement grundlegend abändert. Aufgrund der Entscheidung zur Teilinbetriebnahme ist eine Änderung der Dienstleistung notwendig. Es sind Anpassungen notwendig, die sich aus terminlichen Anforderungen ergeben. Im Hinblick auf die geplante Teilinbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Inbetriebnahme geänderte Leistungen. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen der Planungsleistungen nicht vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um "Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können". Dass Anpassungen vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist aus der Entscheidung und den terminlichen Änderungen notwendig, um eine Teilinbetriebnahme zu ermöglichen. Die Leistungen sind für den Bauerfolg und die Umsetzung notwendig. So entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplante Teilinbetriebnahme ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der Gewerke nicht zu belasten und zu koordinieren. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnte die terminliche Änderung und die Entscheidung zur teilweisen Inbetriebnahme im Rahmen der Sorgfaltspflicht vorhergesehen werden. Die Entscheidung resultierte auch aus unvorhersehbare Bauablaufstörungen und Verzögerungen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um Planungsleistungen bezüglich der Technischen Gebäudeausrüstung HLS handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.077.656,86 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 50.432,20 EUR (brutto). aktuell
    • 11.10.2024 Original-Veröffentlichung
    • 10.10.2024 Durch die neuen Gegebenheiten bei der Planung der Außenanlagen ist es nicht möglich die Regenwasserleitung mit den Erdreich zu überdecken, was eine Neuanordnung der Regenwasserleitung erforderlich macht. Daraus resultiert ein Mehraufwand für das Planerteam, der nicht vorhersehbar war.

Preiseinschätzung

Basierend auf 362 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 170.170 €
Median 513.744 €
Oberes Quartil 1.076.865 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

1.381.934 €
Geschätzter Wert
3,7× Branchen-Median (?)

Vergabenummer NGH_EU_04/18
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Landkreis Starnberg
Standort Starnberg, Bayern
Veröffentlicht 17.10.2025
CPV-Code 71315000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Herrsching am Ammersee

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vertragsänderung (?)
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
Vertrag 11.12.2018

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 255.711 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 103.128 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Landkreis Starnberg · Starnberg

ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
+49 8151 14877985