Neubau Gymnasium Herrsching - Technische Gebäudeausrüstung HLS
Landkreis Starnberg · Starnberg · Bayern
Beschreibung
Fachplanung für die Objektplanungsleistung Technische Gebäudeausrüstung HLS; Neubau eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching / Landkreis Starnberg; Zur Ausführung der Leistungsphasen 1-9 HOAI wird eine technische Gebäudeausrüstungsplanung (Heizung-Lüftung-Sanitär) benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise, umgesetzt werden. Im Rahmen des Projektes wurde entschieden die Schule mehreren Bereichen in Betrieb zu nehmen. Der vorliegende Nachtrag umfasst die zusätzlichen Leistungen im Rahmen des Inbetriebnahmemanagements.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine Fachplanung für die technische Gebäudeausrüstung (HLS) für den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthalle in Herrsching.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 144 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
2 Veröffentlichungen
- 17.10.2025 Die Inbetriebnahme in mehreren Abschnitten stellt einen zusätzlichen Aufwand dar. Aufgrund der zeitlich angespannten Terminschiene im Rahmen der Inbetriebnahme des Bereichs 1 ist eine stringentes Management der Inbetriebnahme der technischen Gewerke erforderlich. Der Anspruch dem Grunde nach einvernehmlich im Rahmen des Mediationsverfahrens zwischen AN und AG abgestimmt. Anstatt der vollen Inbetriebnahme der Schule und dementsprechend eines kompletten Inbetriebnahmemanagements wird die Inbetriebnahme nun aufgeteilt, was zusätzliche Leistungen erfordert und das Inbetriebnahmemanagement grundlegend abändert. Aufgrund der Entscheidung zur Teilinbetriebnahme ist eine Änderung der Dienstleistung notwendig. Es sind Anpassungen notwendig, die sich aus terminlichen Anforderungen ergeben. Im Hinblick auf die geplante Teilinbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Inbetriebnahme geänderte Leistungen. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen der Planungsleistungen nicht vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um "Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können". Dass Anpassungen vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist aus der Entscheidung und den terminlichen Änderungen notwendig, um eine Teilinbetriebnahme zu ermöglichen. Die Leistungen sind für den Bauerfolg und die Umsetzung notwendig. So entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplante Teilinbetriebnahme ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der Gewerke nicht zu belasten und zu koordinieren. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnte die terminliche Änderung und die Entscheidung zur teilweisen Inbetriebnahme im Rahmen der Sorgfaltspflicht vorhergesehen werden. Die Entscheidung resultierte auch aus unvorhersehbare Bauablaufstörungen und Verzögerungen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um Planungsleistungen bezüglich der Technischen Gebäudeausrüstung HLS handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.077.656,86 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 50.432,20 EUR (brutto). aktuell
- 10.10.2024 Durch die neuen Gegebenheiten bei der Planung der Außenanlagen ist es nicht möglich die Regenwasserleitung mit den Erdreich zu überdecken, was eine Neuanordnung der Regenwasserleitung erforderlich macht. Daraus resultiert ein Mehraufwand für das Planerteam, der nicht vorhersehbar war.
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