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BIM-Planung Ersatzbau EÜ Halenseestraße (OPL Ing.bau, TWP, OPL VA, FPL TA)
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Ziel des Projekts ist die Planung eines Ersatzbaus der EÜ (Eisenbahnüberführung) Halenseestraße (km. 1,4 bis km. 1,6 der Strecke 6042) an gleicher Stelle. Neben herkömmlichen Leistungen der OPL Ing.bau (Lph 1-2, opt. Lph 3&4, 6&7), OPL VA (Lph 1-2, opt. Lph 3&4, 6&7) und TWP Ing.bau (Lph 1-2, opt. Lph 3&4, 6) sind auch Fachplanungsleistungen für die Technischen Anlagen (OLA, TK) (Lph 1-2, opt. Lph 3&4, 6&7) sowie Baugrunderkundungsleistungen Bestandteil der Ausschreibung. Die Planungsleistungen sind in zwei Lose aufgeteilt.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) der Auftragsbekanntmachung sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen: Bei Bewerbung für Los 1: Planung bauliche Anlagen: --Planung Verkehrsanlage Fahrbahn --Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken Bei Bewerbung für Los 2 Planung Oberleitungsanlagen: --Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage Planung elektrotechnische Anlagen: --Planung von elektrischen Energieanlagen Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 der Auftragsbekanntmachung genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat - Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Verwendung der Formularvorlage Teilnahmeantrag ist ausdrücklich gewünscht. Wird diese nicht verwendet: Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.“
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: AFRY Deutschland GmbH u. a.. Die übrigen 7 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) AFRY Deutschland GmbH · KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH2 Veröffentlichungen
- 21.03.2024 Auch in TED EU publiziert
- 19.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 10.154 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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