AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 00:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e933b807-06b8-424b-bc82-a6ea55c5f208/

Entwicklung einer nativen App auf Cross-Plattform Basis für die Berlin WelcomeCard Varianten von visitBerlin

Notice-ID: e933b807-06b8-424b-bc82-a6ea55c5f208 · Procedure-ID: 89f4785f-6b62-4506-848d-6a8947409ffb

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Stammdaten

Auftraggeber
Berlin Tourismus & Kongress GmbH, Berlin
Veröffentlicht
29.01.2025
Frist (Submission)
06.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
374.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

2. Gegenstand der Ausschreibung Der Bieter hat für die Auftraggeberin im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung eine Smartphone-App für Android und iOS rund um den digitalen Erwerb und die digitale Nutzung der Berlin Welcome-Card (BWC) von visitBerlin - in allen ihren Varianten - konzeptionell, gestalterisch und technisch zu entwickeln und bereit zu stellen. Die wesentlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen hierzu werden nachfolgend dargestellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 31082028× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).