AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 04:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e9375683-005a-4223-a7a6-2da3d0891813/

Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Notice-ID: e9375683-005a-4223-a7a6-2da3d0891813 · Procedure-ID: 8873ad0e-fe59-43c5-baa9-34ef37448a18

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat, München
Veröffentlicht
11.05.2026
Frist (Submission)
11.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) für das Projekt der Sicherheitstechnischen Nachrüstung und Instandsetzung des Landshuter Allee-Tunnels in München. Das Projekt befindet sich zu Beginn der Leistung in der Ausführungsplanung (LPH 5). Die Leistung endet mit dem Projektabschluss nach Umsetzung der Baumaßnahme und Wiederinbetriebnahme des Tunnels. Der Umfang der Leistungen gliedert sich in die Bereiche Planung der Ausführung des Bauvorhabens und Ausführung des Bauvorhabens. Die einzelnen Leistungen können dem Ingenieurvertrag entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.06.2026
Ende
29.03.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).