AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/7acb604a-782e-4672-bf77-376e9a665c2e) · Abgerufen am 02.11.2026 21:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e93d430c-b68e-4a66-a5ce-133e1b6d973b/

Bau Lüftungsanlage für Großtransformatoren: Umrichterwerk Neckarwestheim

Notice-ID: e93d430c-b68e-4a66-a5ce-133e1b6d973b · Procedure-ID: c5844154-d653-4408-8339-4078bede3e35

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Energie GmbH (Bukr 31), Frankfurt Main
Veröffentlicht
28.10.2026
Frist (Submission)
27.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45232220 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Errichtung einer Lüftungsanlage für die Großtransformatoren am (Urw) Neckarwestheim ist erforderlich, um die Versorgungssicherheit für den elektrischen Zugbetrieb auch weiterhin in vollem Umfang zu gewährleisten. Das Werk dient als zentraler Einspeiseknoten in Baden-Württemberg. Diese Ausschreibung umfasst die Errichtung einer schallgedämmtem Lüftungsanlage für vier Großtransformatoren inkl. deren elektrischen Anschluss.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
17.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).