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Grünschnittarbeiten im Netz der KVB AG
Kölner Verkehrs-Betriebe AG · Köln · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Im gesamten Streckennetz und zugehörenden Ingenieurbauwerken und P+R Anlagen, müssen zur Erhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit Grünrückschnitt- und Pflegearbeiten durchgeführt werden. Dabei sind auf überwiegend Extensiv- Flächen deren Grünbewuchs (Sträucher, Gehölze, Bodendecker, Wildwuchs etc.) sowie auch Rasen-, Wiesen zurückzuschneiden/mähen/mulchen. Im Herbst gehören dazu auf den Verkehrsflächen teils auch das Aufnehmen von Laub und damit verbunden im Zuge dessen das Freimachen von Bodenrinnen und Bodeneinläufen. Dazu sind ggf. auch Siedlungsabfälle im und neben des Gleisbereichs und auf KVB-Grundstücken aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Die KVB beabsichtigt vorgenannte Leistungen in Form einer Rahmenvereinbarung an einen Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus; Gartenbaus, Landschaftspflege oder Railservice (im Folgenden "AN" genannt) für einen andauernde Zeitraum, um mind. vier Jahren in drei Losen unterteilt zu vergeben. Los 1: (alles am Gleis) Grünpflege im Streckennetz, auf Extensiv Flächen, Freistellen von Bäumen, freistellen Ingenieurbauwerke KVB Los 2: Grünpflege P&R Anlagen, Unterwerke KVB Los 3: Reinigung Brandlasten Tunnelmund
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Die KVB AG vergibt eine Rahmenvereinbarung für Grünschnitt- und Pflegarbeiten im gesamten Streckennetz der Kölner Straßenbahn sowie an P+R-Anlagen und Ingenieurbauwerken über mindestens vier Jahre in drei Losen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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niedrigster Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei ein Mindestumsatz von jeweils 1 Mio. EUR pro Geschäftsjahr gefordert ist. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Für die Lose 1 und 2 ist ein Nachweis von mindestens zwei Facharbeitern des Gärtner und Landschaftsbau zu erbringen.
Weitere Anforderungen
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Eignungsanforderung
Der Betrieb muss ISO 9001 oder glw. zertifiziert sein
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 414 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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