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Tragwerksplanungsleistungen, Sanierung und Erweiterung der Steinriedhalle Waltershofen
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTragwerksplanungsleistungen, Sanierung und Erweiterung der Steinriedhalle Waltershofen🏆 Ingenieurbüro Sättele Gmbh · Löffingen
- Ingenieurbüro Sättele Gmbh · Löffingen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Ingenieurbüro Sättele Gmbh. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI mit den Besonderen Leistungen Bestandsaufnahme, Erdbebenbemessung, Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung und Konstruktiver Brandschutz für die Sanierung der Steinriedhalle, den Ersatzbau für die Radsporthalle sowie die Umnutzung einer Kindertagesstätte, Breikeweg Waltershofen, 79112 Freiburg
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Gegenstand der Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung nach HOAI 2021 für die Sanierung und Erweiterung der Steinriedhalle, den Ersatz für die Radsporthalle sowie die Umnutzung einer Kindertagesstätte in Freiburg-Waltershofen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen: Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI, Besondere Leistung 1: Bestandsaufnahme, Besondere Leistung 2: Erdbebenbemessung, Besondere Leistung 3: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung, Besondere Leistung 4: Konstruktiver Brandschutz. -- Ausgangslage: Das in die Jahre gekommene Gebäudeensemble mit der Steinriedhalle, der ehemaligen Radsporthalle sowie des künftig leerstehenden Kindergartens am Breikeweg im Osten Waltershofens ist von zentraler Bedeutung für das öffentliche, sportliche und kulturelle Leben aller Altersgruppen im Ort. Der gesamte Gebäudebestand ist stark sanierungsbedürftig. Ziel ist die Entwicklung eines vielseitig- und multifunktional nutzbaren Vereins- und Bürgerzentrums für die Ortschaft Waltershofen. Darüber hinaus sollen durch die Zusammenlegung von Funktionen Synergien und Einsparpotentiale genutzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung eines vielseitig- und multifunktional nutzbaren Vereins- und Bürgerzentrums für die Ortschaft Waltershofen in unmittelbarer Nachbarschaft und im Zusammenhang mit der bestehenden Steinriedhalle. Es soll ein identitätsstiftendes, räumlich nachhaltig strukturiertes Zentrum entstehen, das den verschiedenen Nutzergruppen bzw. dem Vereins- und Kulturleben Waltershofens eine neue Heimat zu zeitgemäßen Bedingungen bietet. -- Planungsgebiet: Das Planungsgebiet umfasst zwei Teilflächen. Das westliche Grundstück wird derzeit von der Kita Flohkiste mit den dazugehörigen Freianlagen genutzt. Das Grundstück östlich des Breikewegs mit der Steinriedhalle, dem Feuerwehrgerätehaus (als Anbau an die Steinriedhalle) und dem Gebäude der Radsporthalle mit Vereinsräumen bebaut. -- Planungsaufgabe: Im Kern geht es darum einen Vorschlag zu entwickeln wie das Bedarfsprogramm räumlich möglichst synergetisch, unter bestmöglicher Nutzung des Bestands, organisiert werden kann. Daraus folgt im Anschluss einen sinnvollen Bedarf für den Erweiterungsbau zu definieren. Dies soll unter Entwicklung einer Option mit, bzw. ohne Integration der Ortsverwaltung geschehen. Der in diesem Zusammenhang erforderliche Sanierungsumfang der Steinriedhalle und des Feuerwehrgerätehauses mit Mannschaftsräumen gilt es gemeinsam mit dem Energiekonzept als Ganzes zu entwickeln. Ein stimmiges Gesamtensemble mit dem Neubau und der umgenutzten Kita zu erschaffen ist das Ziel. -- Raumprogramm: Das künftige Raumprogramm für die einzelnen Nutzer umfasst eine Fläche von etwa 2.380 m². -- Anforderungsprofil Steinriedhalle: Die Steinriedhalle soll allen Nutzern (Öffentlichkeit, Schulsport, Vereinen, Ortsverwaltung, Feuerwehr) zur Verfügung gestellt werden. Das derzeitige und künftige Raumprogramm umfasst eine Gesamtfläche von etwa 1.100 m² zzgl. Verkehrsflächen. -- Anforderungsprofil Feuerwehrgerätehaus: Bei der Feuerwehr besteht ein Erweiterungsbedarf von etwa 90 m² zzgl. Verkehrsflächen. Der zusätzliche Flächenbedarf bezieht sich auf die erforderlichen Funktionsflächen wie Umkleiden, Mannschaftsraum und Lagerflächen. -- Anforderungsprofil Vereinsräumlichkeiten: Die Vereinsräumlichkeiten befinden sich derzeit im Gebäude der ehemaligen Radsporthalle. Durch den vorgesehen Abbruch des Bestandsgebäudes müssen die Flächen neu nachgewiesen werden. Insgesamt besteht ein Flächenbedarf von etwa 320 m² zzgl. Verkehrsflächen. -- Anforderungsprofil Jugendzentrum: Die Räume des Jugendzentrums befinden sich derzeit im Gebäude der ehemaligen Radsporthalle. Durch den vorgesehen Abbruch des Bestandsgebäudes müssen die Flächen neu nachgewiesen werden. Insgesamt besteht ein Flächenbedarf von etwa 315 m² zzgl. Verkehrsflächen. -- Anforderungsprofil Ortsverwaltung: Die Ortsverwaltung soll aus dem Kernort verlegt und in den Gebäudekomplex integriert werden. Das Raumprogramm umfasst eine Gesamtfläche von etwa 175 m². Die Ortsverwaltung soll als eigenständige Nutzungseinheit organisiert werden. -- Grobkostenrahmen: Für das Gesamtprojekt wird seitens der Stadt Freiburg mit einem Kostenrahmen von insgesamt ca. 13,6 Mio. € brutto, Preisstand 8-2024 gerechnet, inkl. aller Nebenkosten. -- Förderprogramm: Eine Förderung aus einem Förderprogramm des Bundes wird angestrebt. -- Termine (vorläufig): Planungsbeginn nach Beauftragung, spätester Baubeginn Mitte 2026, Baufertigstellung voraussichtlich Ende 2027. -- Verfahren: Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gem. gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 49 ff. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche). Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen 4 bis 6 sollen stufenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Bewertungsmatrix 70 %Qualität
Herangehensweise und Arbeitsmethodik: - 40 % Qualität der vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie deren Erläuterungen in der Vergabeverhandlung sowie die Qualität der Ausführungen/ Antworten auf die in der Vergabeverhandlung besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehenen Projekt (sofern vorliegend: Lösungsvorschlag zu beauftragender Gebäudeplaner). - 30 % Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und das Zusammenwirken des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch).
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Preis 30 %
30 % Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 134 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro Sättele Gmbh1 Veröffentlichung
- 01.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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