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Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße in 99734 Nordhausen, 1. Bauabschnitt
Stadtverwaltung Nordhausen · Nordhausen · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt Nordhausen plant den grundhaften Ausbau der Wallrothstraße. Im 1. Bauabschnitt erfolgt der grundhafte Straßenausbau von Station 0-085 – 0+340 m. Die geplante Ausbaubreite der Straße beträgt 6,50 m. Zur Realisierung der Ausbaubreite ist hangseitig ein Erdabtrag von ca. 300 m³ erforderlich. Straßenbegleitend ist die Herstellung eines 2,50 m breiten Gehweges geplant. Im 1. Bauabschnitt erfolgt zudem der Einbau eines neuen Regenwasserkanals. Das zunächst über 400 m kanalisierte Oberflächenwasser der Straße, wird nach ca. 120 m Abfluss im offenen Gerinne des bestehenden Mühlgrabens, mittels B4-querenden Durchlasses an den Stadtparkteich abgeleitet. Weiterhin soll im Umfeld des alten Mühlgrabens im Rahmen der Baumaßnahme eine 5,50 m lange Fußgängerbrücke erneuert und eine 16 m lange Treppenanlage neu gebaut werden. Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Mit diesem Verfahren werden die Bauleistungen für den 1. Bauabschnitt ausgeschrieben (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt). Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den grundhaften Ausbau der Wallrothstraße in Nordhausen, 1.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. ____________________________________________________________ Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ____________________________________________________________ Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 07.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GBN Granitbau Nordhausen GmbHZuschlagswert 1.349.263 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.318 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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