AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a559c3fc-dd61-4110-b7b4-899d2e03cb4f) · Abgerufen am 03.11.2026 11:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e95dd9a1-6355-489d-8b94-b9c0f82fb694/

Bauüberwachung EÜ Neckarsulm km 58,404 Strecke 4900

Notice-ID: e95dd9a1-6355-489d-8b94-b9c0f82fb694 · Procedure-ID: 548450b4-17d1-4df3-88ec-7107c60fe4e5

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
10.06.2024
Frist (Submission)
11.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79714000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der vorhandene Bahnübergang (BÜ) in km 58.393 der Strecke Bietigheim-Bissingen – Osterburken (4900) wurde größtenteils zurückgebaut. Anstelle des Bahnüberganges soll eine Eisenbahnüberführung in km 58,404 als Geh- und Radwegunterführung mit anschließenden Rampen und einer Treppenanlage erstellt werden. Es handelt sich um eine Kreuzungsmaßnahme nach § 3 und § 13 EKrG mit Kostendrittelung. Die Kosten tragen die Stadt Neckarsulm, die DB Netz AG und der Bund.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
16.09.2024
Ende
31.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).