AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dienstleistungen im Sektor Informationssicherheit für das Land Sachsen-Anhalt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Bei der Gestaltung und Umsetzung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt werden externe Beratungs-, Unterstützungs- und Umsetzungsleistungen für verschiedene Aufgaben-gebiete der Informationssicherheit benötigt. Dies umfasst beispielsweise: - die Erstellung von Konzepten, Richtlinien, Dokumentationen, Bewertungen oder anderen Dokumenten als Unterstützungsleistung, - die Durchführung von Analysen und Sensibilisierungsmaßnahmen, - die Begleitung von fachbezogenen Arbeitsgruppen oder - die Befähigung von Bediensteten der Auftraggeber , um: 1) die erforderlichen Informationssicherheitsstrukturen auszugestalten, 2) entsprechende Prozesse zu entwickeln und zu etablieren sowie 3) diese eigenständig aufrechtzuerhalten. Die Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt benötigt dafür in den nächsten Jahren ein breites Spektrum von Dienstleistungen im Bereich Informationssicherheit. Aus diesem Grunde sollen mittels der hier aus-geschriebenen vier Lose vier Rahmenverträge abgeschlossen werden, aus denen die Bedarfsstellen der öffentlichen Hand als Projekt-Owner die jeweils benötigten konkreten Dienstleistungsbedarfe individuell als Einzelabruf tätigen können.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 84 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. , 2. und 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.