AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHQM749/documents) · Abgerufen am 14.09.2026 13:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e96d1079-9bdf-4156-b53d-3ea2396880a7/

VdRBw - Vergabe Verbandsmagazin .loyal - Los 3 Versand

Notice-ID: e96d1079-9bdf-4156-b53d-3ea2396880a7 · Procedure-ID: 42f68aca-9b15-43a9-b851-ebea26409709

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Stammdaten

Auftraggeber
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V., Berlin
Veröffentlicht
06.09.2026
Frist (Submission)
08.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64110000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber vergibt die verschiedenen Leistungen für seine Verbandszeitschrift ".loyal" in insgesamt drei Losen neu. Die hier ausgeschriebenen Leistungen des Loses 3 enthalten alle Leistungen, die für den Versand der ca. 120.000 Exemplare je Ausgabe notwendig sind. Wie diese Leistungen auszuführen sind, richtet sich nach dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung für Los 3, jeweils einschließlich der in Bezug genommenen Anlagen. Vertrag Los 3 und Leistungsbeschreibung Los 3 sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Periode
34 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
64 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).