AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 02:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e993c761-cf07-42fe-88ab-93cdc82df766/

Lieferung, Montage, Programmierung und Inbetriebnahme der Medientechnik für das neue Bürogebäude der Novitas BKK

Notice-ID: e993c761-cf07-42fe-88ab-93cdc82df766 · Procedure-ID: a5154ace-f823-495a-90f9-17c554fcd4b1

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Stammdaten

Auftraggeber
Novitas BKK, Duisburg
Veröffentlicht
24.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
32322000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage, Programmierung und Inbetriebnahme der Medientechnik für das neue Bürogebäude der Novitas BKK in Duisburg. Dabei wird es in dem neuen Bürogebäude 14 unterschiedliche Raumtypen geben, bei denen jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Medientechnik gestellt werden. Zu dem Leistungsumfang gehört unter anderem die Lieferung, Montage, Programmierung und Inbetriebnahme der Präsentationstechnik, Audiotechnik, Netzwerktechnik sowie des Raumanzeigesystems. Die Leistungen sind innerhalb von 5 Wochen voraussichtlich im Zeitraum zwischen dem 26.08.2024 und dem 27.09.2024 zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
08.07.2024
Zuschlagsentscheidung
25.06.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).