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Bautechnische Zustandsuntersuchung der MVM-Immobilien des Landes Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Oberste Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMagdeburg (47 Liegenschaften, 189 Gebäude, ca. 315 Tm² NRF)🏆 EBCsoft GmbH · Leipzig
- EBCsoft GmbH · Leipzig
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: EBCsoft GmbH. Die übrigen 7 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt hat derzeit viele Liegenschaften im Bestand, die der Unterbringung der Ressorts der öffentlichen Verwaltung dienen und zum großen Teil nicht saniert sind. Das im Rahmen dieser Untersuchung zu bewertende MVM-Portfolio (Mieter-Vermieter-Modell-Portfolio), umfasst 229 Wirtschaftseinheiten (WE) und etwa 986 Gebäude in unterschiedlicher Größenausprägung mit insgesamt ca. 1,19 Millionen m² Netto-Raumfläche (NRF), die vom Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) verwaltet werden. Einzelne Wirtschaftseinheiten können somit aus mehreren Gebäuden bestehen. Im Fokus der Untersuchung steht die Ermittlung der Grundlagen für eine zustandsorientierte Instandhaltungsstrategie und für die energetische Ertüchtigung der Gebäude in Richtung Klimaneutralität. Durch die Auftragnehmenden ist der Gebäudebestand hinsichtlich des aktuellen baulichen und technischen Zustandes strukturiert und mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben zu erfassen und zu beurteilen, sowie die daraus resultierenden Instandsetzungs- und energetischen Ertüchtigungsmaßnahmen in Bezug auf die Kosten zu ermitteln. Die bautechnische Zustandsuntersuchung des MVM-Portfolios ist in fünf Lose gegliedert. Das Verfahren sieht vor, dass Auftragnehmende mit einzelnen, mehreren oder allen Losen beauftragt werden können.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
6 von 8 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (75 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungspreis 60 %Preis
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Konzept zum geplanten Vorgehen und Projektorganisation inklusive Ressourcenplanung 30 %Qualität
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Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (Projektleiter Hochbau und Projektleiter TGA) 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bietenden auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietenden mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weisen die Bietenden die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat die Bietende als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Da-bei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Bautechnische Zustandsuntersuchung der MVM-Immobilien des Landes Sachsen-Anhalt Bewerbungsbedingungen Seite 21 von 22 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 0 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende
Auftragnehmer EBCsoft GmbH1 Veröffentlichung
- 07.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 115 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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